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!!! ACHTUNG !!! Unbedingt lesen !!!
Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert!!! Ich habe auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet gesetzt.Für all diese Links gilt:
Ich möchten ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und mache mir ihrer Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links.
 
§1 Allgemeines
1. Alle Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferungsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Unter einem "Verbraucher" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Ein "Unternehmer" ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  

 

 
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§2 Preise - Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Verbraucher-Preisen eingeschlossen. Die Unternehmer-Preise sind ohne Mehrwertsteuer, diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
4. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen bar, Nachnahme oder Vorauskasse. Ist der Besteller Kaufmann, erhält er bei regelmäßigen Käufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt.
5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 zu verlangen.
6. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
§ 3 Lieferung
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
2. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3. Der Besteller ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
5. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 
§4 Kostenvoranschläge, technische Unterlagen
I 1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten.
2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.
3. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Besteller nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
 
§5 Gefahrübergang bei Kaufverträgen
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Besteller über.
2. Für den Fall, dass der Besteller kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Besteller über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

 

§6 Sachmangelhaftung bei Kaufverträgen
1. Die Fa Tuningpoint Freilassing Reichenhaller Str. 72 83395 Freilassing haftet für Mängel, wenn der Mangel auf ein Verschulden der Fa Tuningpoint Freilassing Reichenhaller Str. 72 83395 Freilassing zurückzuführen ist.
Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht bei: - natürlichem Verschleiß
- Überbeanspruchung und unsachgemäßer Behandlung
- Nichtbeachtung der Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege
- unsachgemäßem Einbau durch den Käufer oder einen Dritten
2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
3. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Bestellers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Besteller bei uns geltend zu machen.
6. Nutzungsausfall, die Kosten eines Ersatzfahrzeuges, Übernachtungskosten etc. werden nicht erstattet.
7. Motorsportteile und Teile ohne Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr unterliegen nicht den üblichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine Rücknahme dieser Teile ist grundsätzlich ausgeschlossen, da diese Teile Sondererzeugnisse sind und einzeln für den Besteller angefertigt werden.
Motorsportteile und Teile ohne Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr sind Sondererzeugnisse, die für den Einsatz im Motorsport bestimmt sind. Bei diesen Erzeugnissen handelt es sich sowohl um modifizierte Serienerzeugnisse, als auch um Sonderkonstruktionen. Da der Einsatz dieser Produkte sowohl im Motorsport als auch im öffentlichen Straßenverkehr von uns im einzelnen nicht abschätzbaren außergewöhnlichen Belastungen unterliegen kann, können wir keine Gewährleistung übernehmen, daß diese Sonderbelastungen ohne negative Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit dieser Produkte bleibt. Wir müssen deshalb jede Haftung für Schäden ablehnen, die durch oder im Zusammenhang mit dem von Ihnen beabsichtigten Einsatz im Motorsport bzw. im öffentlichen Straßenverkehr entstehen. Ferner müssen wir darauf bestehen, daß Sie uns von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Erzeugnisse in Fahrzeugen evtl. gegen uns erhoben werden.
 
§7 Rückgaberecht für Verbraucher
1. Wurde der Vertrag mittels Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht dem Verkäufer ein Rückgaberecht zu. Das Rückgaberecht kann nur durch ein schriftliches Rückgabeverlangen gegenüber der Fa Tuningpoint Freilassing Reichenhaller Str. 72 83395 Freilassing binnen einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der Ware ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Rückgabeverlangens, schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Fa Tuningpoint Freilassing Reichenhaller Str. 72 83395 Freilassing lässt die Ware dann entweder auf ihre Kosten beim Käufer abholen oder weist den Käufer an, die Ware an die Fa Tuningpoint Freilassing Reichenhaller Str. 72 83395 Freilassing zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt die Fa Tuningpoint Freilassing Reichenhaller Str. 72 83395 Freilassing sofern der Warenwert der zurückgesendeten Teile mindestens 40 Euro beträgt. Ist der Warenwert unter 40 Euro, hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen.
2. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Gegenständen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie Teile, die vom Verkäufer bereits eingebaut wurden.
 
§8 Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr
1. Soweit wir freiwillig vom Besteller Ware zurücknehmen, gilt folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen, bzw. -bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.
2. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 20 % des Werts der zurückgenommenen Ware.
 
§9 Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Besteller ein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Besteller auf unser Verlangen uns gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehören den Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
7. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Für den Fall, dass der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
§10 Pflichten des Käufers
1. Soweit der Käufer die von uns gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug einbaut oder einbauen lässt, ist er dafür verantwortlich, dass alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften beachtet und notwendige Genehmigungen eingeholt werden, z.B. das Fahrzeug bei einer zugelassenen Überwachungsstelle vorgeführt und gegenüber der Versicherung Meldung erstattet wird.
2. Soweit der Lieferung ein TÜV- bzw. DEKRA-Gutachten oder ähnliches beigefügt ist, besteht lediglich Anspruch auf Eintragung der Änderung in den Kraftfahrzeugbrief bei der Überwachungsstelle, die das Gutachten erstellt hat.
 
§11 Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weisen wir daraufhin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
 
§12 Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen, wenn der Besteller ein Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht), auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
 
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Für diesen fall verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die - sofern rechtlich möglich - den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
 
Stand: September 2011

 
 
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